AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

Vertragsgegenstand

1.1

Als sesamnet Kunden gelten juristische oder natürliche Personen, welche von sesamnet im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages Dienstleistungen beziehen.

1.2

Mit der Erteilung eines Auftrages in schriftlicher und/oder mündlicher Form oder mit der Akzeptanz unserer Auftragsbestätigung, erklärt sich der Kunde mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

1.3

Integrierende Bestandteile des Dienstleistungsvertrages sind die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die aktuelle Preisliste, das sesamnet-Infoblatt oder die Offerte.

1.4

Nimmt der Kunde mittels sesamnet-Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Kunde für die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistung selber verantwortlich und kann im Schadenfall direkt haftbar gemacht werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, mit den Dritten direkt über die Benutzung von deren Dienstleistungen abzurechnen.
Eine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit sesamnet bleibt vorbehalten.

1.5

Der Kunde verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechtes einzuhalten.

 

2.

Beginn, Dauer und Beendigung des Dienstleistungsvertrages für Hosting und Service Abos

2.1

Der Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden kommt zustande, bzw. sesamnet ist erst dann gebunden, wenn sesamnet die Online-Bestellung oder die vom Kunden rechtsverbindliche unterzeichnete Bestellung bzw. Auftragsbestätigung für einen Dienstleistungsvertrag gegengezeichnet oder schriftlich bzw. per E-Mail bestätigt hat. sesamnet lässt den Beginn der Dienstleistungsnutzung durch den Kunden festlegen. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass sich der Beginn der Nutzung der von sesamnet für ihn bereitgestellten Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen Gründen allenfalls verzögern kann.
Hieraus kann der Kunde keine Rechte gegenüber sesamnet ableiten.

2.2

Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, anderslautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten.

2.3

Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten mittels eingeschriebenem Brief auf Ende der im Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer jeweils per Monatsende kündigen. Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin aufgelöst werden.

2.4

Aus wichtigem Grund können beide Parteien den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden Dienstleistungen von sesamnet oder die mittels dieser Dienstleistung bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsbedingungen von sesamnet oder Dritten missachtet werden.

 

3.

Pflichten von sesamnet in Zusammenhang mit Hosting und Service Abos

3.1

sesamnet erbringt die Dienstleistungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. sesamnet kann keine Gewähr für die ununterbrochene und korrekte Erbringung der Dienstleistung übernehmen. Bei Störungen im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen stehen dem Kunden lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag zu, sofern er sesamnet über die Störung umgehend schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten der Netzbetreiber gelten nicht als Störungen.

3.2

Die dem Kunden für die Nutzung der Dienstleistungen zur Verfügung gestellten Anlagen und Geräte verbleiben Eigentum von sesamnet und der Kunde erhält hieran weder Verfügungs- noch Urheberrechte. Ausnahme sind vom Kunden bei sesamnet gekaufte Anlagen, welche im Dienstleistungsvertrag auch so beschrieben sind.

3.3

Die Dienstleistungen stehen dem Kunden grundsätzlich während 24 Stunden und 7 Tage pro Woche zur Benutzung offen, anderslautende Vereinbarung und Störung technischer Art, welche zur Beeinträchtigung der Dienstleistung führen, sind vorbehalten.

3.4

sesamnet unterstützt den Kunden bei der Herstellung eines stabilen Zustandes zur Benutzung der Dienstleistung. Wird hierzu ein Aufwand über das übliche Masse hinaus in Anspruch genommen, oder ist der von sesamnet erbrachte Aufwand auf eine Fehlfunktion von Anlagenteilen des Kunden, oder auf dessen unsachgemässe Bedienung zurückzuführen, so wird sesamnet dem Kunden ihren Mehr- bzw. Gesamtaufwand zu den aktuellen Ansätzen von sesamnet in Rechnung stellen.

3.5

sesamnet verpflichtet sich innerhalb der Öffnungszeiten, Massnahmen zur Behebung von Störungen und Fehlfunktion der Dienstleistung in Angriff zu nehmen, bzw. durchzuführen. Während den eidgenössischen und kantonalen (und katholischen) Feiertage, sowie die Zeit vom 24.12. - 02.01. wird sesamnet je nach Dringlichkeit auch ausserhalb dieser Zeiträume Massnahmen zur Erhaltung einer guten Dienstleistung treffen, verpflichtet sich aber vertraglich nicht dazu.

3.6

Der Kunde hat nur Anspruch auf Rückerstattung der von sesamnet in Rechnung gestellten Dienstleistung, wenn diese in einem Kalendermonat mehr als 10 Stunden während der normalen Arbeitszeiten (vgl. oben Ziffer 3.5) dem Kunden aus von sesamnet zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung stehen. Die Rückerstattung erfolgt im Verhältnis der gesamten Dauer zur vom Kunden in der Rechnungsperiode bezogenen gesamten Dienstleistungsmenge und -nutzungsdauer. Der Gebührenminderungsanspruch steht im linearen Verhältnis zur Dauer der Nichtverfügbarkeit und zum Verlust von Funktionen.

3.7

Rückforderungsansprüche des Kunden erlöschen, wenn der über 10 Stunden pro Kalendermonat liegende Ausfall nicht innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des betroffenen Kalendermonats schriftlich bei sesamnet gerügt und hierfür bei sesamnet eine entsprechende Gebührenrückforderung geltend gemacht worden ist.

3.8

Die Beweislast bezüglich der Nichtverfügbarkeit liegt beim Kunden.

 

4.

Pflichten von sesamnet in Zusammenhang mit Erstellung von Webseiten und Grafiken

4.1

Bei der Tätigkeit für Kunden richtet sich sesamnet nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Grundsätzen über die Lauterkeit der Werbung. sesamnet behält sich vor, Aufträge abzulehnen, die diesen Bestimmungen oder den eigenen ethischen Grundsätzen nicht entsprechen.
Als Beauftragte unserer Kunden wahrt sesamnet deren Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. sesamnet verpflichtet sich, Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren. Sämtliche sesamnet zur Verfügung gestellten Unterlagen unserer Kunden werden streng vertraulich behandelt.

4.2

sesamnet übernimmt die Aufbewahrung von durch uns erstellten Vorlagen/Daten auf eigene Rechnung und Gefahr für die Mindestdauer eines Jahres. Unterlagen des Kunden werden nach Ausführung des Auftrages retourniert. Nach Beendigung des Auftrages wird die Aufbewahrung der Vorlagen/Daten für die Mindestdauer eines Jahres von uns garantiert. Nach 3 Jahren ist sesamnet frei, die von uns erstellten Vorlagen/Daten zu vernichten.

4.3

Fest zugesicherte Publikationstermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen/Informationen vereinbarungsgemäss bei uns eintreffen und der Kunde die vereinbarten Termine für "Gut zur Publikation" einhält.
Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Kundenunterlagen, durch Änderungswünsche des Kunden oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen, kann sesamnet keine Haftung übernehmen. Überschreitungen des Publikationstermins, für welche sesamnet kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, Stromunterbruch etc. sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder sesamnet wegen entstandenen Schadens verantwortlich zu machen.

 

5.

Pflichten des Kunden

5.1

Im Bereich Produktedeklaration, Muster- und Markenschutz ist es Obliegenheit des Kunden, die rechtlichen Abklärungen vorzunehmen, welche die Rechtssicherheit in allen Belangen garantieren.
Bei allen Gestaltungselementen (Signete, Fotos, Illustrationen, Formdesign etc.), Texten und digitalen Daten, welche vom Kunden angeliefert wurden, geht sesamnet davon aus, dass der Kunde im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte ist. Für allfällige Rechtsverletzungen in diesem Zusammenhang lehnt sesamnet jegliche Verantwortung ab.

5.2

Anderslautende schriftliche Vereinbarungen vorbehalten, ist zum Bezug von sesamnet-Dienstleistungen nur der im Bestellformular erwähnte Kunde bzw. dessen Mitarbeiter und allfällig im Rahmen eines Auftrages oder Werkvertrages beigezogene Dritte berechtigt, und zwar nur sofern der Bezug von sesamnet-Dienstleistungen in direkten Zusammenhang mit der Ausübung ihrer arbeits- bzw. auftrags- oder werkvertragsrechtlichen Pflichten im Zusammenhang steht. Jede Verwendung und jedes "Zugänglichmachen" der sesamnet-Dienstleistungen an Dritte ist dem Kunde untersagt, sofern dies im Vertrag nicht ausdrücklich erlaubt wird.

5.3

Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter die ihm aus dem Dienstleistungsvertrag er-wachsenden Pflichten ebenfalls einhalten. Diese Regelung gilt auch für vom Kunden im Rahmen eines Auftrags- oder Werkvertrages beigezogene Dritte.

5.4

Der Kunde verpflichtet sich, keine Werberundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen), Junkmails oder Spam via electronic Mail (E-Mail) zu verbreiten. Sollte sesamnet einen solchen Missbrauch der E-Mail-Adresse feststellen, behält sich sesamnet das Recht vor, dass Passwort unaufgefordert zu ändern und dies dem Kunden zu kommunizieren.

5.5

Der Kunde hat den Mitarbeitern von sesamnet während der üblichen Arbeitszeiten, und wenn die Erhaltung der Dienstqualität dies erfordert, Zugang zu den technischen Anlagen, die von sesamnet zur Verfügung gestellt werden oder die zur Nutzung der sesamnet-Dienstleistungen genutzt werden, sowie zu weiteren Anlagen, die für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch sesamnet notwendig wird, zu gewährleisten.

5.6

Der Kunde verpflichtet sich, sesamnet sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten sowie durch nicht autorisierte Dritte (z. B. Hacker) zu informieren.

5.7

Reklamationen sind innert 10 Tagen nach Erhalt der Arbeiten und/oder Produkte schriftlich an sesamnet zu richten. Reklamationen bei Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung seamnet lediglich als Vermittler aufgetreten ist, liegen nicht in unserer Verantwortung.
sesamnet setzt sich in diesem Falle als Vermittler und mit unserem ganzen Know-how für eine faire Regelung zwischen dem Kunden und Dritten ein, kann jedoch für allfällig entstandene Schäden nicht belangt werden.
In jedem Fall trägt der Kunde durch die Unterzeichnung des "Gut zur Publikation" die volle Verantwortung für Form, Farbe und Inhalt aller Werbe- und Kommunikationsmittel. Verzichtet der Kunde aus Termin- oder Kostengründen auf durch sesamnet empfohlene Kontrollmittel und/oder das oben erwähnte Prozedere, so übernimmt sesamnet keine Verantwortung für allfällige Beanstandungen des Ergebnisses.

5.8

Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis, dass sesamnet Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter oder von ihm beigezogenen Dritten, namentlich Daten über Netzanschluss, Kontaktperson des Kunden usw. an Dritte weitergeben kann, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistung und deren Koordination durch sesamnet notwendig wird.

 

6.

Verantwortlichkeit

6.1

Der Kunde bzw. dessen Kunden tragen die alleinige Verantwortung für die Inhalte der Internet-Auftritte auf der sesamnet-Plattform (inkl. Werbung und Inserate). Es sind dabei die branchenübliche Sorgfalt sowie die Grundsätze über die Lauterkeit in der Werbung zu beachten.

6.2

sesamnet behält sich das Recht vor, Internet-Auftritte (inkl. Werbung und Inserate), deren Inhalte moralisch anstössig sind, unmögliche oder zweifelhafte Leistungen oder Produkte bewerben oder sonst wie geeignet erscheinen, gegen geltendes Recht oder die guten Sitten zu verstossen, bei Kenntnisnahme ohne Entschädigungspflicht jederzeit abzulehnen. Dieses Ablehnungsrecht der sesamnet entbindet den Kunden bzw. dessen Kunden nicht von der alleinigen Verantwortung für die Inhalte der Internet-Auftritte.

 

7.

Urheberrecht/Nutzung

7.1

Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass das geistige Eigentum, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von uns geschaffenen Programmier-Leistungen, bei uns verbleibt. Ohne unser ausdrückliches Einverständnis dürfen keinerlei Änderungen an unseren Programmier-Arbeiten vorgenommen werden.

7.2

Mit der Begleichung des Honorars erwirbt der Kunde ein Nutzungsrecht. Unter Nutzungsrecht versteht sesamnet den Umfang der vorgesehenen Nutzung, wie diese vom Kunden bei Auftragserteilung definiert wurde.
Jede weitergehende Nutzung, auch eine Folgenutzung (Adaptation für andere Anwendungen etc.), welche zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht vorgesehen war, ist zusätzlich honorarpflichtig. Die Höhe des Zusatzhonorars richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzungserweiterung. Nach Auflösung der Zusammenarbeit ist die Nutzung nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis möglich.

7.3

Die Tätigkeit für einen Kunden kann sesamnet in unseren eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in der Presse veröffentlichen. Darüber hinaus ist sesamnet berechtigt, die von uns entwickelten Kommunikationsmittel auf unserer eigenen Webseite abzubilden und zu beschreiben. sesamnet ist berechtigt, von den für den Kunden gestalteten Kommunikationsmitteln auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge herzustellen und zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

 

8.

Gebühren

8.1

Für neue Kunden ist die erste Besprechung unentgeltlich und für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten Besprechung folgenden Tätigkeiten sind entgeltlich. Ohne eine anders lautende Vereinbarung werden die Leistungen von sesamnet grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet. Die Leistungen erfolgen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Offerten sind nur insofern verbindlich, als die Basis der Offerte klar definiert werden kann. Abweichende oder zusätzliche Leistungen, die beim Briefing und/oder der Auftragserteilung nicht enthalten sind, werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt.

8.2

Vom Kunden angeforderte, jedoch nicht verwendete Entwürfe oder andere Leistungen sind entsprechend unseren Aufwendungen zu vergüten. Mit dieser Vergütung ist nur die Entwurfsarbeit abgegolten. Eine Verwendung solcher Entwürfe darf erst nach unserer Zustimmung und nach Abgeltung eines gesondert zu vereinbarenden Honorars erfolgen.

8.3

Die Vergütung, für die von sesamnet zur Verfügung gestellten Hosting und Service Abo Dienstleistungen, richtet sich nach dem vorliegenden Dienstleistungsvertrag oder jeweils gültigen Preisliste. Diese Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vermerkt ist, exkl. Mehrwertsteuer.

8.4

Das Honorar für die Erstellung und Bearbeitung von Webseiten und Grafiken sowie allfälliger Support richtet sich nach unserer Tarifliste, welche zur Zeit des Angebots gültig ist. Die Ansätze und in Offerten errechnete Gesamtpreise verstehen sich als Nettopreise exklusive Mehrwertsteuer. Grundlage für eine Offerte sind immer die vom Kunden erhaltenen Detailangaben.

8.5

Aufträge an Dritte erteilt sesamnet im Namen und auf Rechnung unseres Kunden. Für Fremdleistungen unterbreitet sesamnet dem Kunden in der Regel Originalofferten. Fakturen von Dritten werden durch sesamnet kontrolliert und zur direkten Begleichung an den Kunden weitergeleitet. Für Forderungen Dritter, die dem Kunden direkt in Rechnung gestellt werden, übernimmt sesamnet keine Verpflichtungen.

8.6

sesamnet ist grundsätzlich berechtigt, bei laufenden Aufträgen Akonto-Rechnungen zu stellen. Die Höhe des Akontobetrages richtet sich in der Regel nach den Leistungen, die bis zu diesem Zeitpunkt durch uns erbracht worden sind. Sämtliche Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar.
sesamnet behält sich vor, die Zahlungsfrist auf 10 Tage festzusetzen.
sesamnet ist grundsätzlich berechtigt, eine Akontozahlung in Höhe von 1/3 des Offertbetrages bei Auftragserteilung zu verlangen.
Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen Zahlung unserer Honorare behält sich sesamnet das Recht vor, unsere Arbeiten zurückzufordern und deren Nutzung bis zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine kann eine Umtriebsentschädigung sowie ein Verzugszins, laufend ab Fakturadatum, geltend gemacht werden.

8.7

sesamnet kann die Gebühren nur maximal 6 Monate, insbesondere aber im Falle geänderter Gestehungskosten oder grosser Beanspruchung eines Anschlusses unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf Monatsende anpassen. Überschreitet die Preiserhöhung die vorherigen monatlichen Kosten um 20 % hat der Kunde das Recht, innerhalb von 30 Tagen aus dem Dienstleistungsvertrag zurückzutreten.

8.8

Die Gebühren werden dem Kunden halbjährlich oder jährlich im voraus in Rechnung gestellt. Angebrochene Kalendermonate werden pro Rata in Rechnung gestellt. Die Gebühren werden innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig. Es ist die auf der Rechnung genannte Bankverbindung vom Kunden für seine Zahlungen zu verwenden. Aus der Zahlung allfällig zu Lasten von sesamnet gehende Spesen der Bank oder Post werden dem Kunden mit der nächsten Gebührenrechnung zusätzlich in Rechnung gestellt.

8.9

Bei Zahlungsverzug von über 40 Tagen und einer vorherigen schriftlichen Ankündigung ist sesamnet berechtigt die vom Kunden bezogenen Dienstleistungen bis auf weiteres einzustellen.

8.10

Auf Wunsch kann der Kunde die Berechnungsgrundlagen für die Rechnungsstellung schriftlich anfordern. sesamnet stellt dem Kunden die Berechnungsgrundlagen zu, sofern diese mit vertretbaren technischen Aufwand erarbeitet werden können. Sollte sich herausstellen, dass die Gebührenrechnung korrekt ist, so hat der Kunde sesamnet den für die Aufbereitung der Berechnungsgrundlagen entstehenden Arbeitsaufwand nach den aktuellen Ansätzen von sesamnet zu vergüten.

 

9.

Haftung

9.1

sesamnet bemüht sich im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten um die einwandfreie Qualität der angebotenen Dienstleistungen.

9.2

Soweit gesetzlich zulässig, schliesst sesamnet jede Haftung für direkte und indirekte Folgeschäden als auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten Hilfspersonen aus.

9.3

Es ist Sache des Kunden, die sich in seinem Besitze befindlichen Informatikanlagen und Geräte, welche für die sesamnet-Dienstleistungen benutzt werden, sowie die hierzu eingesetzten oder die durch die sesamnet-Dienstleistungen erreichbaren Daten inklusive Programmdaten vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen.

9.4

Der Kunde kann für alle Schäden, welche bei sesamnet oder Dritten durch seine Benutzung der sesamnet-Dienstleistungen entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht werden. Im Falle einer unzulässigen Benutzung durch den Kunden, seiner Mitarbeiter oder durch von ihm vertraglich beigezogene Dritte sowie durch Dritte, welche ohne Autorisierung von sesamnet über die Informatikanlage des Kunden zu den sesamnet-Dienstleistungen Zugang genommen haben, kann sesamnet zudem die Verbindung zum Kunden ohne Ankündigung sofort unterbrechen.

 

10.

Schlussbestimmungen

10.1

Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, der Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung sowie der rechtsgültigen Unterschrift der Vertragsparteien. Vorbehalten bleibt Ziffer 6.1. sesamnet behält sich die jederzeitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor. Die neuen Bedingungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten ohne Wiederspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

10.2

Im Falle von Wiedersprüchen zwischen verschiedensprachigen Versionen der einzelnen Vertragsdokumente ist einzig die deutschsprachige Version massgebend. sesamnet behält sich vor, die Leistungsblätter dem Kunden nur in deutschsprachiger Version als massgebliche Fassung zur Verfügung zu stellen.

10.3

Sollte eine Bestimmung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen Bestimmungen sollten in diesem Falle durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmungen so nahe kommt wie rechtlich möglich.

10.4

Gerichtsstand ist Tafers. sesamnet ist berechtigt, den Kunden an seinem Sitz, bzw. Domizil zu belangen. Dieser Vertrag und seine integrierenden Vertragsbestandteile unterstehen dem Schweizerischen Obligationenrecht.